Webinare
                Unsere Kompetenzfelder
           Über uns
Image
News & Fakten
Image

Sondernewsletter zur 44 Euro Freigrenze und Sachbezug 
im Browser öffnen

{Anrede}

über einen sehr langen Zeitraum gab es viel Unsicherheit bei der Regelung der steuerfreien Sachbezüge bis zur Grenze von 44 Euro. Diese Bedenken betrafen seit Inkrafttreten Gutscheine, Geldkarten und zweckgebundene Geldleistungen.

Wir haben uns für Sie über die neuen Gesetzgebungen informiert und können Ihnen diesbezüglich sehr gute Nach-richten weitergeben!

Am 19.01.2021 bestätigte die Finanzverwaltung gemeinsam mit den Vertretern der Bundesländer, dass der steuerfreie Sach-bezug der Geldkarten wie. z.B. SpenditCard und givve® steuerkonform und rechtssicher ist. 

Schon Ende 2020 wurde von der Regierungskoalition ein Nichtanwendungserlass für die bis dahin sehr strittige Gesetzes-regelung für Sachbezugskarten § 8 Absatz 1 Satz 2 EStG vom 01.Januar 2020 beschlossen. 
Diese besagt, dass die Anwendung der ZAG-Kriterien für die Gewährung von Sachbezügen bis zum 31. Dezember 2021 ausgesetzt wird.  Die Abteilungsleiter können bis zum 02. Februar 2021 hierzu noch ein Veto einlegen. Wobei dies aber sehr unwahrscheinlich ist, denn das Ergebnis wird im politischen Raum unterstützt und sich im Regelfall die Verwaltungsebene nicht gegen den politischen Willen stellt.

Zudem gibt es im Jahressteuergesetz 2020 eine Neuerung zum steuerfreien Sachbezug: Ab dem Jahr 2022 wird der Betrag, der für Mitarbeiter ab Januar 2022 steuerfrei monatlich zur Verfügung steht, von 44 Euro auf 50 Euro angehoben.
 
Wir sehen diese Änderung in Richtung Innovationen und das klare Eintreten für den steuerfreien Sachbezug als eine sehr positive Entwicklung. 

Gerhard Stahl

Mitglied ibAv Geschäftsleitung 


Neuigkeiten bei givve®
Image
Neuigkeiten bei SpenditCard
Image
Die givve®, wird zukünftig neu für den Sachbezug opti-miert u.a. 
  • kann sie durch das Produkt-Setup der givve® Card individuell angepasst werden
  • wird die Akzeptanz der givve® Card auf ein sehr begrenztes Waren- oder Dienstleistungsspektrum spezialisiert 
  • kann jeweils eine bestimmte Kategorie für den Einsatz der Karten ausgewählt werden
Bei der neuen SpenditCard, in Kooperation mit Solaris-bank und Visa liegen die Vorteile klar auf der Hand.
  • Hohe Sicherheit im Zahlungsverkehr 
  • Automatische Guthabenumbuchung bei Ersatzkarten
  • Neue My SpenditCard App mit Zusatzfeature wie z.B. wählen einer Wunsch-PIN
  • Einsetzbar an rund 500.000 Visa Akzeptanzstellen Deutschlandweit - online und offline 
Weitere Informationen zur GIVVE*
Weitere Informationen zur SpenditCard

Gesetzliche Neuregelung ab 2020: Definition Begriff Geldleistung
Image
Weitere Informationen
"Durch die Rechtsprechung ... entstandenen Unsicherheiten bei der Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug sollten durch die gesetzliche Regelung beseitigt werden. Sie hat das Ziel, den Begriff der Geldleistung in Abgrenzung zum Begriff des Sachbezugs klar zu definieren, um damit mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Die Änderungen sind am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Sachbezugsregelung wird wie folgt konkretisiert (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EStG): Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Mit der gesetzlichen Definition wird festgeschrieben, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sind. Das führt dazu, dass die Übergabe von Geld an den Arbeitnehmer, auch wenn dieses als zweckgebundene Leistung für einen Sachbezug hingegeben wird, steuerpflichtig ist. Ebenso sind nachträgliche Kostenerstattungen als Barlohn vom ersten Euro an steuerpflichtig."
Quelle:  www.haufe.de. (2020, 28. Dezember). Aktueller Stand bei Sachbezügen und der 44-Euro-Grenze. Haufe.de News und Fachwissen. https://www.haufe.de/personal/entgelt/keine-einschraenkungen-bei-sachbezuegen-und-44-eur-grenze_78_496542.html                                     

Image
Abmeldung Firmeninformationen
Abmeldung Newsletter