Liebe Leserinnen und Leser,
wir freuen uns, Ihnen unseren Newsletter im neuen Design präsentieren zu können. In diesem lesen Sie wie bisher Neues rund um die Windenergie an Land, aus unserer Mitgliedschaft und unserer eigenen Arbeit - sortiert nach Themen.
In dieser Ausgabe finden Sie zum Beispiel ein Positionspapier des Umweltbundesamts (UBA), welches sich mit der aktuellen Diskussion um Mindestabstände zu Siedlungen und den daran gekoppelten Auswirkungen auf die Flächenverfügbarkeit für die Windenergie auseinandersetzt. Darin zeigt das UBA, dass das 65%-Ziel bis 2030 nicht erreichbar sein wird, wenn es nicht gelingt, mehr Fläche für die Windenergie bereit zu stellen. Die FA Wind hat in einem Faktenpapier berechnet, dass sich die heutige Windstrommenge bis 2030 nahezu verdoppeln muss, damit Wind an Land den erforderlichen Anteil am 65%-Ziel leisten kann. Je nach Anlagentechnik sind dafür 30-40 GW zusätzlich zu installierende Leistung erforderlich. Zusammen mit derzeit 53 GW müssen folglich 83-93 GW Onshore Wind bis 2030 installiert sein. Auf den bislang planerisch gesicherten Flächen sieht das UBA ein Leistungspotenzial von höchstens 80 GW. Wären künftig bundesweit einheitliche Mindestabstände, wie sie aktuell u.a. diskutiert werden, einzuhalten, würde sich bereits bei einem Abstand von 1.000 m das Potenzial um 20-50% reduzieren.
Außerdem wollen wir Sie noch auf folgende Inhalte hinweisen:
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Hintergrundpapier zum aktuellen Sach- und Rechtsstand der BNK
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| Zwei aktuelle Drehfunkfeuer-Gutachten |
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Umfrage zu beklagten/blockierten Windenergieanlagen |
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Diskussionspapier zur Stabilisierung der Konzentrationszonenplanung |
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Analyse des Windenergieausbaus an Land 2018 |
Faktenpapier: Anlagenhöhe, Flächenbedarf, Turbinenanzahl
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Das Faktenpapier der FA Wind stellt das Spannungsfeld von Flächenbedarf und Anlagenzahl für den Fall flächendeckender Bauhöhenbegrenzungen für neue Windenergieanlagen a. Es ist ebenso in englischer Sprache abrufbar.
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Positionspapier: Auswirkung von Mindestabständen
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Eine aktuelle Analyse des Umweltbundes-amtes zeigt, dass pauschale Siedlungs-abstände die Kapazitäten für die Windenergie-nutzung stark reduzieren würden. Ein Mindestabstand von 1.000 m zu benachbarter Wohnbebauung würde das gesamte Leistungspotenzial von derzeit 80 GW auf 40 bis 60 GW reduzieren. |
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Seminar: Gut beteiligt bei Windenergieplanungen!?
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Am 27. und 28. Mai veranstaltet die FA Wind mit dem Institut für Partizipatives Gestalten einen interaktiven Workshop zur Konzeption von Beteiligungsverfahren. Kooperationspartner sind die Energieagentur und das Umwelt-ministerium des Landes Rheinland-Pfalz.
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Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
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Hintergrundpapier: BNK - Genehmigt! |
Das FA Wind-Hintergrundpapier gibt einen grundlegenden Überblick zum aktuellen Sach- und Rechtsstand der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von WEA (BNK). In dem Papier werden gesetzliche Anforderungen und erforderliche behördliche Verfahren erläutert und einzelne rechtliche Problemstellungen vertiefend beleuchtet.
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Hintergrundpapier: Windenergie und Naturschutzfragen
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In seinem aktuellen Hintergrundpapier bekennt sich der NABU zu einer natur-verträglichen Energiewende und betrachtet die Windenergie dabei als ein bedeutendes Element. Mit dem Papier möchte der Natur-schutzverband die Debatte versachlichen und eine Orientierung bei Naturschutzfragen bieten.
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Diskussionsveranstaltung: Wind-energie und Fledermausschutz |
Am 21. Mai bietet die FA Wind in Berlin ein Forum für Fragen rund um das Thema Fleder-mausschutz bei der Planung und dem Betrieb von WEA. Bei der Veranstaltung werden Erkenntnisse aus aktuellen Forschungsvor-haben vorgestellt, mit Beispielen zum Umgang mit neuen Erkenntnissen in den Ländern untermauert und gemeinsam diskutiert. |
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Anforderungsprofil: Erprobung techn. Vermeidungssysteme
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Das KNE hat ein Anforderungsprofil veröffentlicht, welches einer fachlich validen Erprobung von technischen Systemen zur bedarfsgerechten Betriebsregulierung von WEA dienen soll. Es bietet eine Orientierung für die Durchführung von Systemerprobungen mit dem Ziel, Neutralität und Qualität der Ergebnisse zu sichern. |
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Drehfunkfeuer-Gutachten: DFS-Bewertungspraxis für WEA |
Der BWE hat zwei Kurzstudien veröffentlicht, die sich mit dem Bewertungsverfahren der Deutschen Flugsicherung (DFS) bei Windenergieplanung im Umfeld von Doppler-Drehfunkfeuern (DVOR) auseinandersetzen. Die derzeitige Praxis führt zur Ablehnung von WEA auch auf dafür ausgewiesenen Flächen. |
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Änderungsgesetz: Zweijähriges Moratorium bei unwirksamen Regionalplan in Brandenburg
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Der Brandenburger Landtag hat ein Gesetz zur Änderung der Regionalplanung beschlossen. Kern der Novelle ist ein zweijähriges Mora-torium auf Genehmigungen für Windräder in Gebieten, in denen der Regionalplan unwirk-sam geworden ist. Auch eine Erweiterung der Regionalversammlung um Vertreter von Gemeinden ab 5.000 Einwohnern wurde beschlossen. Damit erhalten diese die Möglichkeit, bei der Gestaltung der Windenergieplanung stärker mitzuwirken.
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Hintergrundpapier: Nutzungsver- träge für Windenergieprojekte
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Das FA Wind-Hintergrundpapier behandelt die grundlegenden Anforderungen an Nutzungsverträge und weist auf mögliche Fehlerquellen hin. Im Schwerpunkt wird der strukturelle Aufbau von Nutzungsverträgen behandelt und wo möglich auch ergänzt um rechtliche Hinweise zu Mindestanforderungen und Grenzen. Dabei geht das Papier auf einzelne Vertragsklauseln ein und stellt knapp dar, was bezüglich der einzelnen Klauseln zu beachten ist. |
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Umfrage: Beklagte oder blockierte Windenergieanlagen |
Die FA Wind hat zusammen mit dem BWE eine Branchen-Umfrage gestartet, mit der bundes-weit empirische Daten zu durch Klagen bzw. durch DVOR/Militär blockierten Windprojekten erhoben werden. Im Falle beklagter Genehmigungen wird um Teilnahme an der Umfrage gebeten.
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Diskussionspapier: Stabilisierung Konzentrationszonenplanung |
Die Stiftung Umweltenergierecht setzt sich in ihrem aktuellen Diskussionspapier mit Hand-lungsoptionen des Gesetzgebers im Hinblick auf die vielfach fehlerhafte Konzentrations-zonenplanung für Windenergie auseinander. Hintergrund dessen ist die momentan viel diskutierte Flächenbereitstellung für WEA. |
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Analyse: Ausbausituation Windenergie an Land 2018 |
Das Jahr 2018 ist geprägt von einem starken Rückgang beim Ausbau der Windenergie an Land. Das zeigen die kürzlich von der BNetzA veröffentlichten EEG-Registerdaten, welche die FA Wind analysiert hat: 762 WEA mit 2.264 MW gingen im vergangenen Jahr in Betrieb. Im Vergleich zu 2017 bedeutet dies einen Rückgang um 55 Prozent.
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Visualisierung: Windenergie-zubau 2018 |
Die 762 im Jahr 2018 in Betrieb gegangenen WEA wurden in die interaktive Zubaukarte der FA Wind aufgenommen. Damit können aktuell 5.500 Standorte von WEA, die seit 2015 errichtet wurden, anhand von Satellitenbildern betrachtet werden.
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Neue Mitglieder der FA Wind
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Als neue Fördermitglieder heißen wir die Energiequelle GmbH, die vortex energy Deutschland GmbG sowie die Fleximaus GmbH & Co. KG herzlich willkommen und freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit! |
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Jennifer Külß betreut seit März 2019 den Ver-waltungs- und Finanzbereich der FA Wind. Nach ihrer Ausbildung zur Kauffrau für Büro-kommunikation war sie als Projektmanagerin in den Bereichen Sekretariat, Personal, Buch-haltung und Kundenberatung bei einer Kreativagentur und einem E-Commerce Unternehmen in Berlin beschäftigt. |
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Bildquellen (von links nach rechts):
Erich Westendarp / pixelio.de, Kara / Fotolia.com michaeljayberlin / Fotolia.com, BWE / Jens Meier NeuPaddy / pixabay, FA Wind / Nils Bornemann Elliott Day / Pixabay, Klaus Stricker / pixelio.de Rainer Sturm / pixelio.de, FA Wind / 2019 BWE / Tim Riediger, FA Wind auf Basis von Google Maps Logo FA Wind, Xavier Bonnin / apropos-foto.de
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Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Redaktion unter post@fa-wind.de.
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Impressum:
Fachagentur zur Förderung eines natur-und umweltverträglichen Ausbaus der
Windenergie an Land e.V.
Fanny-Zobel-Straße 11
12435 Berlin
T 49 30 64 494 60-60
F 49 30 64 494 60-61
post[at]fa-wind.de
www.fachagentur-windenergie.de
Rechtsform
Die Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen
Ausbaus der Windenergie an Land e. V. ist ein gemeinnütziger Verein. Er
ist eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg, VR 32573 B.
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