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EDITORIAL
Liebe Leser*innen,

Umwelt- und Klimaschutz sind für die Bürger*innen nach dem Zustand des Bildungswesens und der sozialen Gerechtigkeit das drittgrößte zu lösende Problem in Deutschland, das zeigt die jüngste Umweltbewusstseinsstudie im Auftrag von Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA). Auch die Ergebnisse der Europawahl 2019 belegen den ausdrücklichen Wunsch nach mehr Engagement in Energiefragen.

In unserem Newsletter vor der Sommerpause lesen Sie u.a. die folgenden Themen:
 Sonderabgabe für Kommunen in Brandenburg
 Zubau- und Ausschreibungsanalyse
 Moratorium in Schleswig-Holstein
 NABU-Studie zur Energiewende


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Akzeptanz
Umweltbewusstseinsstudie von UBA und BMU
Natur- und Klimaschutz sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Nicht nur die Fridays for Future-Kids fordern eine bessere Umweltpolitik. Viele Befragte sind der Ansicht, Politik und Wirtschaft engagieren sich unzureichend für den Klimaschutz, auch das eigene Engagement wird selbstkritisch hinterfragt. Vor allem soziale Aspekte spielen laut Befragung eine Rolle: so müsse die Energieversorgung bezahlbar bleiben, fordert eine Mehrheit von 94 Prozent.
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Brandenburg beschließt Sonderabgabe für Kommunen
Am 11. Juni hat der Brandenburger Landtag das Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG) beschlossen. Demnach teilen sich Kommunen in einem Radius von drei Kilometern pro Neuanlage 10.000 EUR jährlich. Die mit dem Gesetz eingeführte Sonderabgabe ist die erste ihrer Art in Deutschland.
Zu den Ergebnissen
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Beteiligung und Teilhabe
Ideenschmiede und kollegialer Austausch in Kaiserslautern
Erst wenn bei Planungsverantwortlichen Klarheit darüber herrscht, welchen Mehrwert Beteiligungsmaßnahmen im konkreten Fall für die Gemeinschaft oder für einzelne Akteure haben sollen, können sie passfähige Formate und Methoden für das weitere Vorgehen abgeleiten. So lautet die zentrale Erkenntnis des dritten FA Wind-Seminars „Gut beteiligt“, welches Ende Mai in Kooperation mit dem Umweltministerium und der Energieagentur Rheinland-Pfalz stattfand.
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Baden-Württemberg schreibt Klimaschutzkonzept fort
Die baden-württembergische Landesregierung hat alle landesweiten Klimaschutzmaßnahmen in einem Katalog zusammengefasst. Dieser soll weiterentwickelt werden, um in die Fortschreibung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts (IEKK) einzugehen. Kommentare und Neuvorschläge sind noch bis 30. Juni 2019 einzureichen.
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Natur- und Artenschutz
NABU stellt sich hinter die Energiewende
Der Naturschutzbund Deutschland hat vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie eine Studie erstellen lassen, in der vorliegende Energieszenarien untersucht und Strategien für eine naturverträgliche Energiewende abgeleitet werden. Im Ergebnis kommt die Studie zu der Schlussfolgerung, dass eine naturverträgliche Energiewende möglich ist.
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Qualitätskriterien für Artenschutzgutachten
Die baden-württembergischen Landesverbände von BUND, NABU, Landesnaturschutzverband, Bundesverband WindEnergie sowie dem Berufsverband Landschaftsökologie haben einen gemeinsamen Kriterienkatalog für eine gute gutachterliche Praxis erstellt. Durch mehr Transparenz und einheitliche Methodenstandards soll u.a. bei der Planung von WEA die Qualität der dafür benötigten Artenschutzgutachten sichergestellt werden.
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Landschaftsbild
Fachaustausch: Wind am Horizont in Düsseldorf
Zusammen mit der EnergieAgentur.NRW hat die FA Wind am 14. Mai 2019 in Düsseldorf mit einem zweiten Fachaustausch die Diskussionen zum Thema Landschaftsbild fortgeführt.

Die Ergebnisse der ersten Veranstaltung im Vorjahr ebenso wie ein Rechtspapier zum Thema Denkmalschutz und Windenergie liegen nun in schriftlicher Form vor.
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Rückbau und Recycling
Neuer Verein erabeitet Demontagestandard
Mit der anstehenden Rückbauwelle hat sich der junge Verein RDRWind zum Ziel gesetzt, Rahmenbedingungen für nachhaltiges und effizientes Demontieren und Recyceln von Windenergieanlagen in Repowering-, Stilllegungs- und Havarieprojekten festzulegen. Der bestmögliche Standard zur Demontage soll bereits zur HUSUM Wind präsentiert werden. Interessierte sind eingeladen, sich an der Ausarbeitung zu beteiligen!
Zur Veranstaltung
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Befeuerung
Befreiung von Verpflichtung zur BNK-Ausstattung
Die BNK-Ausstattung der Windenergieanlagen wird gesetzlich ab 1. Juli 2020 verpflichtend sein. Von dieser Pflicht kann die Behörde auf Antrag im Einzelfall insbesondere für kleine Windparks Ausnahmen zulassen, sofern die Erfüllung der Pflicht wirtschaftlich unzumutbar ist. Um die Nachbarschaft zu Windenergieanlagen für die Bevölkerung und die Natur möglichst störungsarm zu gestalten, sind aktuelle Projekte wie Dark Sky in der Uckermark wichtig.

Bundesnetzagentur eröffnet Festlegungsverfahren

Die BNetzA kann zu der Verpflichtung des § 9 Abs. 8 EEG 2017 eine Verlängerung der Umsetzungsfrist erlassen und hat darauf basierend ein Festlegungsverfahren zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen eröffnet. Im Rahmen dessen stellt die Beschlusskammer Eckpunkte und Fragen zur Konsultation. Stellungnahmen sind bis spätestens 29.07.2019 einzureichen.
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Planung / Genehmigung
Moratorium in
Schleswig-Holstein
Der Landtag in Schleswig-Holstein stimmt einem weiteren Ausbaustopp bis Ende 2020 zu. Seit Juni 2015 sind raumbedeutsame Windenergieanlagen im gesamten Landesgebiet nur im Wege der Ausnahme möglich. Obwohl seit Inkrafttreten des Moratoriums von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht wurde, ist die Genehmigungsanzahl in diesem Zeitraum um 70 Prozent gesunken. Die FA Wind hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Stellung genommen.
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Neuer Windatlas in
Baden-Württemberg
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat ein theoretisches Flächenpotenzial für die Windavon ca. 6,2 Prozent der Landesfläche ermittelt, zuzüglich grundsätzlich geeigneter, aber problematischer Standorte. Das tatsächliche Flächenangebot für Neuanlagen berücksichtigt weitere Einschränkungen im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Berechnungen zu möglicher Anlagenzahl und möglichem Energieertrag sollen vor der Sommerpause vorliegen.
Zur Stellungsnahme
Zum Windatlas
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Zubau / Ausschreibung
Analyse: Ausbausituation Windenergie an Land I/2019
Der Windenergieausbau Onshore brach im Untersuchungszeitraum um fast 90 Prozent ein. Damit handelt es sich um das bislang zubauschwächste erste Quartal in diesem Jahrtausend.

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Analyse: 9. Ausschreibungsrunde Windenergie an Land
Die neunte Ausschreibung war die bislang am deutlichsten unterzeichnete Runde. Nur 42 Prozent des ausgeschriebenen Gebotsvolumens konnte vergeben werden. Die Beteiligungsquote lag bei lediglich 17 Prozent.
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In eigener Sache
Bayern beigetreten
Als neues ordentliches Mitglied heißen wir das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie herzlich willkommen und freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit!
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Beratung und Vernetzung
EE-Netzwerk in Baden-Württemberg
Auf Initiative des Landesumweltministeriums wird Ende 2019 ein Netzwerk ins Leben gerufen, dessen Ziel es ist, die erneuerbaren Energien in ihrer Gesamtheit zu betrachten und den Ausbau zielgerichtet und branchen-übergreifend in Baden-Württemberg  voranzubringen. Fördermittel in Höhe von insgesamt 1,7 Mio. EUR stehen zwischen 2019 und 2023 zur Verfügung. Die Koordination liegt in den Händen des Solar Clusters BW.
Zum Staatsministerium
Zur Pressemitteilung


Bildquellen (von links nach rechts):


heimgruen / pixabay.de, Herbert Aust / pixabay.de, 
FA Wind 2019, Catkin / pixabay.de,
Reginasphotos / pixabay.de, PatternPictures / pixabay.de,
FA Wind 2019, neocomp GmbH 2018,
Rainer Sturm / pixelio.de, FA Wind 2018
BWE / Tim Riediger, Lorenzo Cafaro / pixabay.de,
Logo FA Wind, Free-Photos / pixabay.de


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Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Redaktion unter post[at]fa-wind.de.  


Impressum:
Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen
Ausbaus der Windenergie an Land e.V.
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T 49 30 64 494 60-60
F 49 30 64 494 60-61
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www.fachagentur-windenergie.de

Rechtsform:       
Die Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land e. V. ist ein gemeinnütziger Verein. Er ist eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg, VR 32573 B.


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