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EDITORIAL
Liebe Leser*innen,

das nun vorliegende Klimaschutzprogramm der Bundesregierung zielt bei Windenergie an Land auf die Beseitigung von Hemmnissen bei der Planung und Genehmigung von Anlagen und der Flächenbereitstellung ab. Auch die Aufgabenliste des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) befürwortet den weiteren Ausbau der Windenergie und setzt dabei auf Maßnahmen zu mehr Akzeptanz und Rechtssicherheit. Unter Punkt n. „Clearinghaus Erneuerbare Energien“ findet auch die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) Erwähnung. Ziel ist es, ein virtuelles Dach über die drei Institutionen FA Wind, Clearingstelle und KNE zu spannen. 

Lesen Sie in dieser Ausgabe die folgenden Themen:
 Fristverlängerung zur Umsetzung der BNK-Pflicht
 Monitoringberichte zu Vermeidungsmaßnahmen gesucht
 80 Prozent Einbruch beim Windenergieausbau
 Akzeptanzoffensive in NRW


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Klimaschutz
Windenergie im Klimaschutzprogramm
Die Bundesregierung hat ein Klimaschutzpaket auf den Weg gebracht. Beschlossen sind damit gesetzlich verbindliche Klimaziele für die Bereiche Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Diese sollen in einem Klimaschutzgesetz mit jährlich sinkenden Treibhausgas-Budgets festgeschrieben werden. Maßnahmen speziell zur Windenergie an Land finden sich in Kapitel 3.4.1.2 im dazugehörigen Klimaschutzprogramm.
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Maßnahmen zur Stärkung der Windenergie
Im Nachgang zum „Wind-Gipfel" am 5. September 2019 hat das BMWi eine Aufgabenliste zur „Stärkung des Ausbaus der Windenergie an Land" vorgelegt. Darin werden konkrete Maßnahmen zur Förderung und Beschleunigung des Windenergieausbaus sowie die jeweils für die Umsetzung angedachten Ressorts der Bundesregierung benannt. Ebenso wird dargestellt, an welchen Stellen die Länder zu beteiligen sind.
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WWF für den beschleunigten Windenergieausbau
Der WWF Deutschland fordert in seinem neuen Positionspapier einen beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land und unterbreitet Vorschläge, wie sich dieser mit Rücksicht auf Mensch und Natur ausgestalten lässt. In dem Papier ruft die Umweltstiftung die Politik zu mehr Ambitionen für den Windenergieausbau und zu einer bundesgesetzlichen Verankerung der Ausbauziele auf.
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Fachkonferenz "Zukunft
Windenergie: Klimaziele 2030"
Im Frühjahr dieses Jahres veranstaltete die FA Wind in Berlin ihre nunmehr zweite Fachkonferenz. Im Fokus der Veranstaltung stand die Frage, wie Deutschland seine Klimaziele bis 2030 erreichen und welche Rolle die Windenergie an Land dabei spielen kann. Die Inhalte der Diskussionen und der vier Fachforen sind in einer Dokumentation zusammengefasst. Diese ist per E-Mail an post[at]fa-wind.de als Druckversion kostenfrei bestellbar.
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Dokumentation
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Befeuerung
Fristverlängerung zur Umsetzung der BNK-Pflicht
Die 6. Beschlusskammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die in § 9 Absatz 8 Satz 3 EEG 2017 vorgesehene Umsetzungsfrist zur Installation einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung im Wege der Festlegung verlängert. Entsprechend dem Beschluss wird die Umsetzungsfrist für Betreiber auf den Ablauf des 30. Juni 2021 erweitert. Die BNetzA hat jedoch betont, dass es sich nur um eine vorläufige Verlängerung handele. Im Rahmen des Beschlusses nimmt die Bundesnetzagentur zusätzlich Stellung zu weiteren Fragestellungen, welche das Verständnis des § 9 Abs. 8 EEG betreffen.
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Artenschutz
Mitmachen! Monitoringberichte gesucht!
Für das nächste Arbeitstreffen des „Runden Tisches Vermeidungsmaßnahmen“ werden erneut Berichte von laufenden oder bereits abgeschlossenen Monitorings zu Vermeidungsmaßnahmen gesucht. Fachbehörden, Gutachter und Betreiber werden gebeten, entsprechende Berichte - auch in anonymisierter Form - zur Verfügung zu stellen. Hinweise auf durchgeführte Maßnahmen oder Stellen, wo entsprechende Berichte vorliegen, sind für weitere Recherchen ebenso hilfreich. Wenn Sie sich mit einem Diskussionsbeitrag einbringen möchten, melden Sie sich bitte bei Franziska Tucci (Tel.: 49 (0)30 64 494 60-67, tucci[at]fa-wind.de).
Beschluss
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Dokumentation Windenergie und Fledermausschutz
Auf Bundesebene wurden in den letzten Jahren mehrere Forschungsvorhaben initiiert, um Auswirkungen des Anlagenbaus und -betriebs auf Fledermäuse zu untersuchen und Lösungswege für deren Schutz zu erarbeiten. In der Veranstaltung der FA Wind im Mai 2019 wurden deren Ergebnisse und Empfehlungen diskutiert und Anwendungshinweise für die Praxis abgeleitet. Zwei Bundesländer stellten Beispiele für den Umgang mit dem Fledermausschutz in der Praxis vor. Die Druckversion ist per E-Mail an post[at]fa-wind.de kostenfrei bestellbar.
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KNE-Fachkonferenz: Vogelschutz
an Windenergieanlagen 
Bei einer zweitägigen Fachkonferenz des KNE, die ebenso im Mai dieses Jahres stattfand, standen technische Detektionssysteme für den Vogelschutz an Windenergieanlagen im Fokus. Vorgestellt wurden u.a. laufende Erprobungsvorhaben von Kamera- und Radarsystemen in Deutschland und genehmigungsrechtliche Aspekte eines Systemeinsatzes. Eine Dokumentation fasst die Ergebnisse zusammen.
Dokumentation
Dokumentation
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Akzeptanz und Beteiligung
Leitfaden Bürgerwindpark neu aufgelegt
Die Netzwerkagentur EE.SH aus Schleswig-Holstein hat den erfolgreichen „Leitfaden Bürgerwindpark – MehrWertschöpfung für die Region“ für die vierte Auflage komplett überarbeitet und damit an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Darin werden gesetzliche Grundlagen vorgestellt und der Planungsprozess und die Projektumsetzung beschrieben. Zudem werden Projektdaten, Investitions- und Betriebskosten eines fiktiven Bürgerwindparks mit fünf 4-Megawatt-Anlagen und einem Gesamtvolumen von 23,5 Millionen Euro abgebildet und ein Finanzierungsplan beispielhaft aufgestellt.
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Wind im Wald

Akzeptanzoffensive in NRW

Die Fachagentur Windenergie an Land hat am 4. September 2019 an einer Sachverständigenanhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen teilgenommen und eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Im Kern der Stellungnahme der FA Wind stehen die Faktoren Vertrauen und Gerechtigkeit als zentrale Aspekte für vor Ort gut akzeptierte Projekte. Pauschale Mindestabstände werden nicht als geeignet angesehen, um die Akzeptanz von Windenergieanlagen vor Ort grundsätzlich zu erhöhen.
Leitfaden
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Zubau
Windenergieausbau bricht um 80 Prozent ein
Die ersten neun Monate des Jahres 2019 waren die zubauschwächsten für die Windenergie seit 20 Jahren. Bis Ende September gingen nur 148 Anlagen mit 507 MW Leistung in Betrieb – ein Wert, der in den vergangenen fünf Jahren jeweils schon im 1. Quartal erreicht wurde. Die bisherige Neuanlagenleistung liegt um 82 Prozent unter dem Durchschnitt der Vergleichszeiträume zwischen 2014 und 2018.
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Visualisierung der Flaute der Windenergie
Das ZDF veröffentlicht auf seiner Internetseite ein Erklärvideo zur aktuellen Ausbauflaute. In dem einminütigen Beitrag werden die diesjährige Situation der Windenergie an Land sowie die erforderlichen Ausbaumengen für die Erreichung des Erneuerbaren-Ziels im Jahr 2030 leicht verständlich erklärt.
Analyse
Video
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Planung und Genehmigung
Neue Infografik zu UVP veröffentlicht
Bevor ein Windenergievorhaben genehmigt werden kann, muss nachgewiesen werden, dass die Anlagen keine unzulässigen Auswirkungen auf ihre Umwelt haben. Bei größeren Windparks ist oft eine umfangreiche Prüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig: die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Eine neue Infografik der EnergieAgentur.NRW zeigt auf, unter welchen Umständen diese durchzuführen ist, welche Sachverhalte geprüft und welche Schritte bei der Prüfung durchlaufen werden.
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Recht

Rundbrief Windenergie und Recht 3/2019 online
Im Anschluss an den Runden Tisch Windenergie und Recht, in dessen Rahmen Juristen und Planer aktuelle Entscheidungen rund um die Windenergie diskutiert haben, ist der Rundbrief 3/2019 erschienen. In dieser Ausgabe stellen wir neun wichtige Entscheidungen zum Planungsrecht, zur nachträglichen naturschutzrechtlichen Betriebseinschränkung, zur Bindungswirkung von Artenschutzleitfäden, zum Denkmalschutzrecht, zum Themenkomplex Änderungsgenehmigung sowie zum zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch vor. Der Rundbrief kann kostenfrei abonniert werden.
Infografik
Rundbrief


Bildquellen (von links nach rechts): 


Gerd Altmann / pixabay.de, 41330 / pixabay.de
meineresterampe / pixabay, FA Wind 2019 / Martin Adam
Windradfreak CC BY-SA 3.0 / German Wikimedia, Mabel Amber / pixabay 

sam8927 / pixabay, Tyros.andi CC BY-SA 4.0 / German Wikimedia
Clker-Free-Vector-Images / pixabay, krzysztof-m / pixabay
Tim Riediger / BWE, ZDF
Trang Le / pixabay, Gerd Altmann / pixabay

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Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Redaktion unter post[at]fa-wind.de.  


Impressum:
Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen
Ausbaus der Windenergie an Land e.V.
Fanny-Zobel-Straße 11, 12435 Berlin
T 49 30 64 494 60-60
F 49 30 64 494 60-61
post[at]fa-wind.de
www.fachagentur-windenergie.de

Rechtsform:       
Die Fachagentur zur Förderung eines natur- und umweltverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land e. V. ist ein gemeinnütziger Verein. Er ist eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg, VR 32573 B.


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