{Anrede} rund acht Millionen Menschen haben in Deutschland ihre betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse geregelt.
Die langjährige Niedrigzinsphase setzt Pensionskassen, die ehemals höhere Garantiezinsen versprochen haben, unter Druck. Es ist wohl keinesfalls eine Überraschung, dass schon einige dieser Pensionskassen unter „intensiver“ Aufsicht der BaFin stehen. Zudem haben bereits mehrere Pensionskassen ihre Leistungen bis zu einem Drittel gekürzt.
Betroffen sind davon die Kölner Pensionskasse, die Caritas-Pensionskasse, die Pensionskasse des steuerberatenden Berufs, Pensionskasse der Neue Leben, Versorgungskasse des Bankgewerbes. Auch der Marktführer Allianz hat reagiert und mit einem lapidaren Schreiben in den letzten Wochen 750.000 Kunden über eine Anpassung des Rentenfaktors (siehe Auszug) wie folgt informiert:
"…In den mit Ihnen vereinbarten Versicherungsbedingungen haben wir uns vorbehalten, den Rentenfaktor bei einer nicht nur vorübergehenden nachhaltigen Senkung der Kapitalmarktrendite und einer entsprechenden Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders anzupassen. Die aktuelle Niedrigzinsphase veranlasst uns, dies zu tun. In Kürze erhalten Sie von uns Briefe zu dem jeweiligen betroffenen Versicherungsvertrag mit weiteren Details und Hintergründen der Anpassung. ..."
Mit dieser Maßnahme wird den Versicherten, die jahrelang brav Beiträge bezahlt haben, die Rentenleistung um ca. 10 % gekürzt.
Die Auswirkungen betreffen nicht nur Privatverträge, sondern auch bAV-Verträge und das Versorgungswerk Metallrente.
FAKT ist:
Sie als Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Rentenzusagen für die Beschäftigen einzuhalten. Denn lt. §1 Abs. 1 S. 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG);Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 10.02.2015 - 3 AZR 65/14 müssen Arbeitgeber durch die sogenannte „Subsidiärhaftung“ für garantierte Leistungen der Pensionskassen einstehen.
Aber immerhin will die Bundesregierung die Sanierung der angeschlagenen Pensionskassen vereinfachen. Zudem wird die Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungs-Verein für die Pensionskassen verpflichtend, die nicht dem Sicherungsfonds für Lebensversicherungen angehören. Der Beitragssatz beträgt aktuell 3‰ und wird bis 2025 pro Jahr um weitere 1,5‰ angehoben. Ein Wehrmutstropfen bleibt jedoch noch immer: Rentenkürzungen können mit diesen Regelungen nicht vermieden werden.
Interessanter Weise hat selbst schon „Finanztest“ auf diese Situation reagiert und einen Artikel „So gehst Du vor, wenn Deine Betriebsrente gekürzt wurde“ verfasst. Darin werden konkrete Schritte erläutert, wie Arbeitnehmer vorgehen können, deren Betriebsrenten gekürzt wurden. So wird u.a. darin genau beschrieben, wie der Arbeitnehmer seinen (ehemaligen) Arbeitgeber in die Verwantwortung nehmen soll.
Zu dem Thema, welche Auswirkungen es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat und wie Sie als Arbeitgeber in der Praxis und in der Haftung aufgrund der Leistungskürzungen agieren können, bieten wir Ihnen am 31.03.2021 um 10:30 Uhr ein 60 minütiges Webinar an.
Gerhard Stahl
Mitglied ibAv Geschäftsleitung |