{Briefanrede} die Welt der betrieblichen Altersversorgung ist im Umbruch. Die langanhaltende Niedrigzinsphase bereitet den Versicherungsgesellschaften immer mehr Probleme, die arbeitsrechtlichen Zusagen der Arbeitgeber zu erfüllen. Zusätzlich zwingt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) den Arbeitgeber bis spätestens 31.12.2021 die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sein Versorgungswerk und dessen Haftungspotential zu überprüfen.
Machen Sie mit uns den Stresstest.
Gerhard Stahl
Mitglied ibAv Geschäftsleitung |